Medizinische Vorsorge / Patientenverfügung

Es kann auch der Fall auftreten, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, über eine medizinische Behandlung oder einen ärztlichen Eingriff zu entscheiden. Auch hier können Sie im Wege der Vorsorge Bestimmungen für spätere ärztliche Behandlungen treffen und so Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren.

 

Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Der Arzt hat dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so hat er die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

 

Sie können entsprechende Musterformulare des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hier downloaden.

 

download Formular : Vorsorgevollmacht (PDF, 860 Kb)

 

download Formular : Konto- und Depotvollmacht (PDF, 405 Kb)

 

download Formular : Betreuungsverfügung (PDF, 739 Kb)

 

 

(Stand 14. September 2015)